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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fahrpreise
§ 3 Fahrausweise
§ 3.1 Allgemein
§ 3.2 Anerkennung von Fahrscheinen der Mitgliedsbetriebe des „Fährbund Mittelrhein“
§ 3.3 Zusätzliche Bestimmungen für die „FährKarte“
§ 3.4 Bestimmungen für das "Deutschland" -Ticket
§ 4 Sonstige Bestimmungen
§ 5 Zusätzliche Bestimmungen für Jahreskarten
§ 6 Inkrafttreten
Diese Bestimmungen treten am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Internetseite www.bingen-ruedesheimer.de des Fährbetreibers.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bingen am Rhein